MITGLIEDSCHAFT IM CLUB GCB
Die Mitgliedschaft im Club GCB erlangen Sie durch Ausfüllen der Anmeldung, Zahlung der Eintritts- und der Jahresgebühr und durch die Eintrittsbewilligung durch den Verwaltungsrat des GCB. Die Anmeldung können Sie im Sekretariat des GCB oder nach telefonischer Abmachung unter der Nummer +420 541 511 711 abholen.
Arten der Mitgliedschaft im GCB:
Persönliche Mitgliedschaft
Die persönliche Mitgliedschaft ist lebenslang und übertragbar. Sie berechtigt den Inhaber einer solchen Mitgliedschaft, alle Clubeinrichtungen zu nutzen. Der Inhaber darf mit einer gültigen Stimme in der Generalversammlung abstimmen und kann in Übereinstimmung mit den Clubsatzungen in die Ausführungsorgane des Clubs gewählt werden.
Angeschlossene persönliche Mitgliedschaft
Die angeschlossene persönliche Mitgliedschaft ist lebenslang und nicht übertragbar. Sie ist für die Gattin/den Gatten oder Partnerin/Partner eines Inhabers der persönlichen Mitgliedschaft im GCB bestimmt. Sie berechtigt den Inhaber einer solchen Mitgliedschaft, alle Clubeinrichtungen zu nutzen. Der Inhaber darf mit einer gültigen Stimme in der Generalversammlung abstimmen und kann in Übereinstimmung mit den Clubsatzungen in die Ausführungsorgane des Clubs gewählt werden. Bedingung für eine angeschlossene persönliche Mitgliedschaft ist die schriftliche Zustimmung des Inhabers der persönlichen Mitgliedschaft, auf welche sich diese Mitgliedschaft bezieht, und die Unterschrift des Gatten/der Gattin bzw. des Partners/der Partnerin.
Junior Mitgliedschaft
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages (Student/persönlich) bei Erreichen der Altersgrenze von 16 Jahren ist:
- bei einem HCP bis 0 – 0% der Eintrittsgebühr am Tag des Eintritts in den Club,
- bei einem HCP bis 3 – 30% der Eintrittsgebühr am Tag des Eintritts in den Club,
- bei einem HCP bis 6 – 60% der Eintrittsgebühr am Tag des Eintritts in den Club.
Senior Mitgliedschaft
Die Senior-Mitgliedschaft ist lebenslang und nicht überführbar. Sie berechtigt den Inhaber einer solchen Mitgliedschaft, alle Clubeinrichtungen zu nutzen. Der Inhaber darf mit einer gültigen Stimme in der Generalversammlung abstimmen und kann in Übereinstimmung mit den Clubsatzungen in die Ausführungsorgane des Clubs gewählt werden.
Studentenmitgliedschaft
Die Studentenmitgliedschaft gilt während der Dauer des Studiums. Sie ist nicht überführbar. Sie berechtigt den Inhaber einer solchen Mitgliedschaft, alle Clubeinrichtungen zu nutzen. Ihr Inhaber kann nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres in der Generalversammlung des Clubs abstimmen, kann aber nicht in die Ausführungsorgane des Clubs gewählt werden.